Rechtsprechung
   VG Hamburg, 24.08.2022 - 14 E 2849/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,22719
VG Hamburg, 24.08.2022 - 14 E 2849/22 (https://dejure.org/2022,22719)
VG Hamburg, Entscheidung vom 24.08.2022 - 14 E 2849/22 (https://dejure.org/2022,22719)
VG Hamburg, Entscheidung vom 24. August 2022 - 14 E 2849/22 (https://dejure.org/2022,22719)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,22719) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • VG Hamburg PDF

    Erfolgloser Eilantrag eines Iraners gegen eine wegen des Verdachts der Unterstützung von Vereinigungen, die den Terrorismus unterstützen, ergangene Ausweisungsverfügung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VG Hamburg, 24.08.2022 - 14 E 2849/22
    Eine Vereinigung unterstützt den Terrorismus im Sinne des § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, wenn sie sich selbst terroristisch betätigt oder wenn sie die Begehung terroristischer Taten durch Dritte veranlasst, fördert oder befürwortet (BVerwG, Urt. v. 22.2.2017, 1 C 3/16, juris Rn. 29 ff.; Urt. v. 30.7.2013, 1 C 9/12, juris Rn. 13 und Urt. v. 25.10.2011, 1 C 13/10, juris Rn. 20 zu § 54 Nr. 5 AufenthG a.F.).

    Anhaltspunkt dafür, dass die Organisation terroristischer Art ist oder im Verdacht steht, eine solche zu sein (vgl. EuGH, Urt. v. 24.6.2015, C-373/13, H.T./Land Baden-Württemberg, Rn. 83; BVerwG, Urt. v. 22.2.2017, 1 C 3/16, juris Rn. 30).

    Dabei umfasst die individuelle Unterstützung im Sinne des § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG alle Verhaltensweisen, die sich in irgendeiner Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeiten des Terrorismus auswirken (BVerwG, Urt. v. 22.2.2017, 1 C 3/16, juris Rn. 31; Urt. v. 25.10.2011, 1 C 13/10, juris Rn. 21).

    Auf einen beweis- oder messbaren Nutzen für die Verwirklichung der missbilligten Ziele kommt es dabei nicht an (BVerwG, Urt. v. 22.2.2017, 1 C 3/16, juris Rn. 31 m. w. N.).

    Im Hinblick auf den Schutz der Meinungsfreiheit und das Gebot der Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe in die grundrechtlich geschützte Betätigungsfreiheit des Einzelnen erfüllen allerdings solche Handlungen den Tatbestand der individuellen Unterstützung nicht, die erkennbar nur auf einzelne, mit terroristischen Zielen und Mitteln nicht im Zusammenhang stehende - etwa humanitäre oder politische - Ziele der Vereinigung gerichtet sind (BVerwG, Urt. v. 22.2.2017, 1 C 3/16, juris Rn. 31).

    Maßgeblich ist, inwieweit das festgestellte Verhalten des Einzelnen zu den latenten Gefahren der Vorfeldunterstützung des Terrorismus nicht nur ganz unwesentlich oder geringfügig beiträgt und deshalb selbst potenziell als gefährlich erscheint (BVerwG, Urt. v. 22.2.2017, 1 C 3.16, juris Rn. 29 f. m. w. N.).

    Auf eine darüber hinaus gehende innere Einstellung des Ausländers kommt es hingegen nicht an (BVerwG, Urt. v. 22.2.2017, 1 C 3/16, juris Rn. 31; Urt. v. 30.7.2013, 1 C 9/12, juris Rn. 15 und 18).

  • BVerwG, 16.11.2015 - 1 A 4.15

    Anhörung; Auflösung; einheitliches Netzwerk; Hisbollah; Inländerverein; Israel;

    Auszug aus VG Hamburg, 24.08.2022 - 14 E 2849/22
    So ist die "Hizb Allah" für eine Vielzahl von Anschlägen gegen die israelische Armee verantwortlich (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2015, 1 A 4/15, juris Rn. 26, 30).

    Dabei nimmt die Kammer auch in den Blick, dass nach summarischer Prüfung nicht zwischen dem militärischen Flügel der "Hizb Allah" und ihrer übrigen Teile zu trennen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2015, 1 A 4/15, juris Rn. 31).

    So hat der für internationale Beziehungen zuständige Funktionär Ammar Musawi in Reaktion auf die Aufnahme des militärischen Flügels der Hisbollah in die EU-Terrorliste erklärt, dass die politischen und militärischen Aufgaben der Hisbollah nicht getrennt werden könnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2015, a.a.O.).

    eine Ersatzorganisation für den rechtskräftig verbotenen Verein "Waisenkinderprojekt Libanon e.V." (vgl. BMI, Drei Spendensammelvereine wegen Terrorfinanzierung verboten, 19.5.2021, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2021/05/verbotsverfahren-hisballah-spenden.html, zuletzt abgerufen am 25.8.2022; BVerwG, Beschl. v. 9.6.2022, 6 VR 2/21; zum Verbotsverfahren gegen "Waisenkinderprojekt Libanon e.V." BVerwG, Urt. v. 16.11.2015, 1 A 4/15, juris; BVerfG, Beschl. v. 2.7.2019, 1 BvR 385/16, juris), der finanziell durch das Sammeln von Spenden die "Hizb Allah" unterstützt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2015, 1 A 4/15, juris Rn. 20 ff.).

    Diese Unterstützung ist vielmehr ein ebenso unverzichtbarer wie integraler Teil einer Gesamtstrategie des bewaffneten Kampfes (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2015, 1 A 4/15, juris Rn. 32).

    So sind auch vordergründig humanitäre Organisationen wie etwa die "Shadid-Stiftung" letztlich ein ebenso unverzichtbarer wie integraler Teil einer Gesamtstrategie des bewaffneten Kampfes (s.o. unter IV.1.a).i.bb, vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2015, 1 A 4/15, juris Rn. 32).

  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 C 13.10

    Ausweisung; Unterstützung des Terrorismus; individuelle Unterstützung;

    Auszug aus VG Hamburg, 24.08.2022 - 14 E 2849/22
    Eine Vereinigung unterstützt den Terrorismus im Sinne des § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, wenn sie sich selbst terroristisch betätigt oder wenn sie die Begehung terroristischer Taten durch Dritte veranlasst, fördert oder befürwortet (BVerwG, Urt. v. 22.2.2017, 1 C 3/16, juris Rn. 29 ff.; Urt. v. 30.7.2013, 1 C 9/12, juris Rn. 13 und Urt. v. 25.10.2011, 1 C 13/10, juris Rn. 20 zu § 54 Nr. 5 AufenthG a.F.).

    Dabei umfasst die individuelle Unterstützung im Sinne des § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG alle Verhaltensweisen, die sich in irgendeiner Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeiten des Terrorismus auswirken (BVerwG, Urt. v. 22.2.2017, 1 C 3/16, juris Rn. 31; Urt. v. 25.10.2011, 1 C 13/10, juris Rn. 21).

    Der Unterstützungsbegriff ist dabei unabhängig von der strafrechtlichen Auslegung des § 129a StGB zu bestimmen und umfasst auch die Sympathiewerbung für terroristische Aktivitäten Dritter (BVerwG, Beschl. v. 25.4.2018, 1 B 11/18, juris Rn. 4; Urt. v. 25.10.2011, a.a.O. Rn. 20).

    Für die erforderliche individuelle Unterstützung einer solchen Vereinigung durch den einzelnen Ausländer genügt es, dass Tatsachen eine entsprechende Schlussfolgerung rechtfertigen (BVerwG, Urt. v. 25.10.2011, 1 C 13/10, juris Rn. 16).

  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VG Hamburg, 24.08.2022 - 14 E 2849/22
    Im Übrigen ergäben sich selbst im Falle offener Erfolgsaussichten des Widerspruchs vorliegend bei einer Folgenabwägung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.2012, 1 BvR 2794/10, juris Rn. 18; BVerwG, Beschl. v. 30.08.1996, 7 VR 2/96, juris Rn. 35 ff.) keine Gründe, die das gesetzgeberisch vorgezeichnete, vorrangige Vollziehungsinteresse der Antragsgegnerin hinter das Aussetzungsinteresse des Antragstellers zurücktreten ließen (hierzu unter 3.).

    Denn auch bei einer Folgenabwägung käme dem Aussetzungsinteresse des Antragstellers kein Vorrang vor dem - durch die gesetzgeberische Wertung der fehlenden aufschiebenden Wirkung verstärkten - Vollzugsinteresse der Antragsgegnerin zu (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.2012, 1 BvR 2794/10, juris Rn. 18; BVerwG, Beschl. v. 30.08.1996, 7 VR 2/96, juris Rn. 35 ff.).

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

    Auszug aus VG Hamburg, 24.08.2022 - 14 E 2849/22
    Eine Vereinigung unterstützt den Terrorismus im Sinne des § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, wenn sie sich selbst terroristisch betätigt oder wenn sie die Begehung terroristischer Taten durch Dritte veranlasst, fördert oder befürwortet (BVerwG, Urt. v. 22.2.2017, 1 C 3/16, juris Rn. 29 ff.; Urt. v. 30.7.2013, 1 C 9/12, juris Rn. 13 und Urt. v. 25.10.2011, 1 C 13/10, juris Rn. 20 zu § 54 Nr. 5 AufenthG a.F.).

    Auf eine darüber hinaus gehende innere Einstellung des Ausländers kommt es hingegen nicht an (BVerwG, Urt. v. 22.2.2017, 1 C 3/16, juris Rn. 31; Urt. v. 30.7.2013, 1 C 9/12, juris Rn. 15 und 18).

  • BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Unterstützungsbegriffe im Ausweisungsrecht;

    Auszug aus VG Hamburg, 24.08.2022 - 14 E 2849/22
    Der Unterstützungsbegriff ist dabei unabhängig von der strafrechtlichen Auslegung des § 129a StGB zu bestimmen und umfasst auch die Sympathiewerbung für terroristische Aktivitäten Dritter (BVerwG, Beschl. v. 25.4.2018, 1 B 11/18, juris Rn. 4; Urt. v. 25.10.2011, a.a.O. Rn. 20).

    Das Erfordernis der Veränderung der inneren Einstellung bedingt es, dass der Ausländer in jedem Fall einräumen muss oder zumindest nicht bestreiten darf, in der Vergangenheit durch sein Handeln die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet zu haben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.4.2018, 1 B 11/18, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 30.08.1996 - 7 VR 2.96

    Immissionsschutzrecht - Individuelle Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei

    Auszug aus VG Hamburg, 24.08.2022 - 14 E 2849/22
    Im Übrigen ergäben sich selbst im Falle offener Erfolgsaussichten des Widerspruchs vorliegend bei einer Folgenabwägung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.2012, 1 BvR 2794/10, juris Rn. 18; BVerwG, Beschl. v. 30.08.1996, 7 VR 2/96, juris Rn. 35 ff.) keine Gründe, die das gesetzgeberisch vorgezeichnete, vorrangige Vollziehungsinteresse der Antragsgegnerin hinter das Aussetzungsinteresse des Antragstellers zurücktreten ließen (hierzu unter 3.).

    Denn auch bei einer Folgenabwägung käme dem Aussetzungsinteresse des Antragstellers kein Vorrang vor dem - durch die gesetzgeberische Wertung der fehlenden aufschiebenden Wirkung verstärkten - Vollzugsinteresse der Antragsgegnerin zu (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.2012, 1 BvR 2794/10, juris Rn. 18; BVerwG, Beschl. v. 30.08.1996, 7 VR 2/96, juris Rn. 35 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - 3 B 9.10

    Einzelfall eines nicht gegebenen Anspruchs auf Zulassung einer Ausnahme von der

    Auszug aus VG Hamburg, 24.08.2022 - 14 E 2849/22
    Ein Interesse der Bundesrepublik Deutschland ist erheblich, wenn es gewichtig und wegen seiner Bedeutung besonders schutzwürdig ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.3.2013, OVG 3 B 9.10, juris.
  • OVG Bremen, 09.12.2020 - 2 B 240/20

    Ausweisung eines früheren Kämpfers des Islamischen Staates (IS) - Aufschiebende

    Auszug aus VG Hamburg, 24.08.2022 - 14 E 2849/22
    Insbesondere gehören zu den "erheblichen Interessen der Bundesrepublik Deutschland" im Sinne § 53 Abs. 1 AufenthG außenpolitische Belange, etwa die Wahrung des internationalen Ansehens Deutschlands und der guten Beziehungen zu anderen Staaten (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 9.12.2020, 2 B 240/20, juris Rn. 39).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus VG Hamburg, 24.08.2022 - 14 E 2849/22
    Dabei können auch allein generalpräventive Gründe ein Ausweisungsinteresse begründen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.5.2019, 1 C 21/18, juris Rn. 17; BT-Drs. 18/4097, 49).
  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2021 - 11 S 19/21

    Ausweisungsinteresse für einen salafistischen Imam

  • EuGH, 24.06.2015 - C-373/13

    T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

  • OVG Hamburg, 01.06.2018 - 1 Bs 126/17

    Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen, der Inhaber eines von einem anderen

  • BVerfG, 02.07.2019 - 1 BvR 385/16

    Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2011 - 11 S 308/11

    Zu Unterstützungshandlungen terroristischer Vereinigungen - hier: Libanesische

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2007 - 2 M 318/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Verlängerung einer

  • BVerwG, 09.06.2022 - 6 VR 2.21

    Erfolgloser Eilantrag gegen Vollziehung des Verbots der Ersatzorganisation einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2011 - 4 MB 40/11

    Ausländerrecht (Abschiebungsschutz): Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • VG Schleswig, 27.10.2021 - 11 B 82/21

    Eilrechtsschutz gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht